Allgemeine Teilnahmebedingungen der „Föhringer Bonuskarte“

 

1. Erwerb und Gültigkeit

Herausgeber der „Föhringer Bonuskarte“ ist der Gewerbeverein Unterföhring e.V., Schulstraße 5, 85774 Unterföhring. Die „Föhringer Bonuskarte“ wird auf Antrag von den teilnehmenden Partnerunternehmen (Akzeptanzstelle) der „Föhringer Bonuskarte“ ausgestellt. Die Bonuskarte wird gegen eine Schutzgebühr von 1,50 EURO herausgegeben, sie bleibt im Eigentum des Herausgebers. Mit dem Antrag auf Erteilung einer Karte oder dem Sammeln von Bonuspunkten erkennt der Bonuskartenantragsteller (Inhaber) diese Teilnahmebedingungen an. Die „Föhringer Bonuskarte“ ist übertragbar. Teilnehmen können natürliche Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.

2. Funktion der „Föhringer Bonuskarte“

2.1.  Der Inhaber ist berechtigt, seine Einkäufe bei den teilnehmenden Partnerunternehmen (Akzeptanzstellen)  der „Föhringer Bonuskarte“ durch Vorlage der Karte erfassen zu lassen und so Bonuspunkte sammeln.

2.2.  Der Inhaber der „Föhringer Bonuskarte“ erhält, soweit er damit einverstanden ist, Informationen über aktuelle Angebote und Veranstaltungen der teilnehmenden Partnerunternehmen (Akzeptanzstellen) der „Föhringer Bonuskarte“.

3. Sammeln von Bonuspunkten

3.1.  Die teilnehmenden Partnerunternehmen (Akzeptanzstellen) der „Föhringer Bonuskarte“ schreiben dem Inhaber der „Föhringer Bonuskarte“ Bonuspunkte nach ihrem Ermessen gut. Der Wert eines Punktes beträgt 0,01 Euro (1 Cent).

3.2.  Bonuspunkte werden von den teilnehmenden Partnerunternehmen (Akzeptanzstellen) freiwillig gewährt, ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden.

3.3.  Die mit der „Föhringer Bonuskarte“ gesammelten Bonuspunkte werden nur bei Vorlage der entsprechenden Karte vor Bezahlung des Einkaufs bzw. der Dienstleistung gewährt und eingelöst. Die Höhe der gewährten Punkte für den jeweiligen Einkauf bzw. Dienstleistung bleibt den teilnehmenden  Partnerunternehmen (Akzeptanzstellen) der „Föhringer Bonuskarte“ vorbehalten, und kann bei diesem erfragt werden.

3.4.  Die Bonuspunkte werden dem Karteninhaber nur sofort beim Einkauf gutgeschrieben. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.

3.5.  Für Waren bzw. Dienstleistungen, die auch teilweise gegen Bonuspunkte erworben werden, ist eine neuerliche Bonusgewährung nicht möglich.

3.6.  Die teilnehmenden Partnerunternehmen (Akzeptanzstellen) der „Föhringer Bonuskarte“ behalten sich vor, ausschließlich für Waren Punkte zu vergeben, bei denen dies rechtlich zulässig ist. Insbesondere werden bei bestehenden Rabattvereinbarungen, Sonderrabatten, Nachlässen, Aktionswaren und Leistungen oder sonst preisreduzierten Waren keine Punkte gewährt. Bei Rücktritt vom Vertrag werden die hierfür vergebenen Bonuspunkte storniert. Bei Umtausch wird der Minder- oder Mehrwert entsprechend verrechnet. Wurde über die zu stornierenden oder zu verrechnenden Punkte ganz oder teilweise verfügt und ist eine Stornierung der Bonuspunkte aufgrund dieser Verfügung ganz oder teilweise nicht möglich, erhält der Kunde nur noch den um den Wert der Bonuspunkte entsprechend geminderten Geldbetrag erstattet. Bei Kreditkartenzahlung werden keine Bonuspunkte gewährt.

3.7.  Die teilnehmenden Partnerunternehmen (Akzeptanzstellen) der „Föhringer Bonuskarte“ behalten sich vor, Bonuspunkte nur bei einer Zahlung in bar oder einer der Barzahlung gleichkommenden Weise zu gewähren (EC-, Geld- oder Sparkassenkarte oder Lastschrift).

3.8.  Der aktuelle Punktestand kann durch Einlesen in einem Terminal eines teilnehmenden Partnerunternehmens (Akzeptanzstellen) der „Föhringer Bonuskarte“ abgefragt werden.

3.9 Aus Sicherheitsgründen kann eine Karte nur mit höchstens 65.000 Punkten geladen werden.

4. Einlösung von Bonuspunkten

Die Bonuspunkte können bei teilnehmenden Partnerunternehmen (Akzeptanzstellen) der „Föhringer Bonuskarte“ bei einer kostenpflichtigen Leistung aus deren Angebot durch Abbuchung der entsprechenden Punkte von der Karte, eingelöst werden, soweit die teilnehmenden Partnerunternehmen (Akzeptanzstellen) für diese angebotene Leistung Bonuspunkte einräumen. Der Wert eines Bonuspunktes beträgt 0,01 Euro. Eine Auszahlung der Bonuspunkte  in Form in bar erfolgt nicht.

5. Mißbrauch / Verlust / Rückgabe der Bonuskarte / Haftung

Die mißbräuchliche Verwendung der „Föhringer Bonuskarte“ wird strafrechtlich verfolgt. Ein Verlust ist an den Herausgeber zu melden. Für eine Ersatzkarte bei Verlust oder Diebstahl ist das ausgebende Unternehmen berechtigt, eine Gebühr in Höhe des Anschaffungswertes einer Kundenkarte zu erheben. Eine Gutschrift oder Verrechnung der Bonuspunkte verloren gegangener, gestohlener oder zerstörter Kundenkarten ist nicht möglich. Bei begründetem Verdacht auf Mißbrauch oder Manipulation der „Föhringer Bonuskarte“ behält sich der Herausgeber vor, den Inhaber und die Karte fristlos von der Teilnahme auszuschließen, sowie ggf. strafrechtlich verfolgen zu lassen und Schadensersatz zu verlangen.

6.  Beendigung, Kündigung, Verfall

6.1.  Inhaber kann die Nutzung der „Föhringer Bonuskarte“ jederzeit einstellen, und/oder die Föhringer Bonuskarte an den Herausgeber zurückgeben. Ein zu diesem Zeitpunkt etwaig vorhandenes Guthaben an Bonuspunkten kann nur vorher gem. Punkt 4 der allgemeinen Teilnahmebedingungen eingelöst werden. Eine Auszahlung in bar etwaig vorhandener Bonuspunkte ist nicht möglich.

6.2.  Die jeweiligen am Kundenkartensystem „Föhringer Bonuskarte“ teilnehmenden Partnerunternehmen (Akzeptanzstellen) behalten sich vor, das Rabattsystem (bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch fristlos) ganz oder teilweise zu beenden oder einzelne Bedingungen zu verändern.

6.3.  Der Herausgeber behält sich ferner vor, diese allgemeinen Teilnahmebedingungen zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies im Interesse einer einfachen und sicheren Abwicklung und insbesondere zu Verhinderung von Mißbräuchen erforderlich ist. Änderungen werden Ihnen vorab schriftlich oder per Email unter ihrer zuletzt bekannten Anschrift mitgeteilt. Eine Änderung gilt als genehmigt, wenn sie nicht innerhalb eines Monats nach dem Datum des Poststempels der Mitteilung ihre „Föhringer Bonuskarte“ zurückgeben oder wenn sie nach Ablauf dieser Frist ihre „Föhringer Bonuskarte“ bzw. ihre Kundennummer zum Erlangen einer Bonuspunktegutschrift nutzen. Hierauf werden sie in der Mitteilung noch einmal gesondert hingewiesen.

6.4.  Die auf der Karte gesammelten Punkte verfallen,  wenn nicht innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten, seit der letzten Bewegung auf dem Bonuspunktekonto Punkte-Gutschriften oder Abbuchungen erfolgt sind.

7.  Datenschutz

Der Herausgeber und die teilnehmenden Partnerunternehmen (Akzeptanzstellen) der „Föhringer Bonuskarte“ sind berechtigt, die Anmeldedaten der „Föhringer Bonuskarte“ zu speichern und für die Zwecke des Herausgebers zu verwenden. (siehe auch 2.2) Die Rechte nach dem Bundesdatenschutzgesetz werden gewährleistet und bleiben in vollem Umfang erhalten.

Bei Teilnahme an der „Föhringer Bonuskarte“ wird der volle Name, Geburtsdatum und vollständige Anschrift benötigt (Basisdaten). Die über das Anmeldeformular insgesamt mitgeteilten Daten werden durch den Herausgeber zur Abwicklung des Programms erhoben, gespeichert und genutzt. Die Basisdaten, freiwilligen Angaben und ggf. deren Änderungen, übermittelt der Herausgeber an die teilnehmenden Partnerunternehmen (Akzeptanzstellen) der „Föhringer Bonuskarte“, bei denen sie die „Föhringer Bonuskarte“ eingesetzt haben, vorausgesetzt, das sie dieser Datenübermittlung zugestimmt bzw. nicht widersprochen haben. Eine Übermittlung an außerhalb des Programms stehende Dritte ist in jedem Fall ausgeschlossen.

Wird die „Föhringer Bonuskarte“ bei einem teilnehmenden Partnerunternehmen (Akzeptanzstellen) der „Föhringer Bonuskarte“ eingesetzt, so werden hierbei Daten erfaßt. Diese Daten beinhalten - am Beispiel eines Einkaufs - die „Föhringer Bonuskarten-Nummer“, Datum des Einkaufs, Kennung des Partnerunternehmens, Summe der Bonuspunkte und Informationen über die Höhe des Einkaufs, damit das jeweilige Partnerunternehmen und auch der Herausgeber, z.B. bei Unklarheiten, nachvollziehen kann, ob dem Inhaber die gesammelten Bonuspunkte korrekt gutgeschrieben wurden. Diese Daten werden an den Herausgeber zur Gutschrift, bzw. Abrechnung gegenüber den teilnehmenden Partnerunternehmen (Akzeptanzstellen) der „Föhringer Bonuskarte“ und Verwaltung der Rabatte übermittelt. Eine Übermittlung von Rabattdaten an die übrigen teilnehmenden Partnerunternehmen (Akzeptanzstellen) sowie an außerhalb des Programms stehende Dritte ist ausgeschlossen.

Wenn der Weitergabe der Daten nicht widersprochen wurde, nutzt der Herausgeber die Basisdaten, freiwillige Angaben und Bonusdaten zu Zwecken der Marktforschung sowie zur individuellen Erstellung und Versendung ausgewählter Informationen per Post, Telefon oder Email. Daneben kann das teilnehmende Partnerunternehmen (Akzeptanzstellen), bei dem die „Föhringer Bonuskarte“ eingesetzt wurde, Basis- und dort anfallende Rabattdaten sowie freiwillige Angabe zu eigenen Zwecken oder Marktforschung oder der Versendung von Informationen nutzen. Die diesbezügliche Einwilligung kann  jederzeit gegenüber dem Herausgeber widerrufen werden. Die ggf. betroffenen teilnehmenden Partnerunternehmen (Akzeptanzstellen) der „Föhringer Bonuskarte“ werden vom Herausgeber über den Widerruf informiert. Wurde die Einwilligung nicht erklärt, oder widerrufen, findet eine Datennutzung für Werbung und Marktforschung nicht statt. Selbstverständlich ist die Nutzung des „Föhringer Bonuskarten-Programm“ weiterhin möglich..

Zur Versendung von Informationen per Post, Telefon oder Email werden die notwendigen Basisdaten fallweise durch beauftragte Dienstleistungsunternehmen verarbeitet (Auftragsdatenverarbeiter). Unmittelbar nach der Durchführung der Aktion werden die Daten dort gelöscht.

8.  Haftung

Der Herausgeber und die teilnehmenden Partnerunternehmen (Akzeptanzstellen) übernehmen keine Haftung für Schäden, insbesondere auch nicht für Schäden des Karteninhabers oder Dritten, der durch die Nutzung der „Föhringer Bonuskarte“ und/oder deren Mißbrauch entstehen, es sei denn, ihm/ihnen selbst, seinen/ihren gesetzlichen Vertretern oder seinen/ihren Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und soweit es sich um Personenschäden handelt.

9.  Sonstiges

Es gilt deutsches Recht.

 

 

 

Unterföhring, November 2007                 Karl Denkinger

                                            Vorsitzender Gewerbeverein Unterföhring